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Es ist für Kinder und ihre Eltern stets ein kleiner Festtag im Herbst - das Laterne laufen. Auch in Seeth fand sich eine kleine Schar von Kindern und Erwachsenen beim Dorfgemeinschaftshaus dazu ein. Die Laternen waren teilweise selbst gebastelt worden. Dann ging es los. Vorweg der Spielmannszug Friedrichstadt, dann die Kinder sowie die Kameraden der Feuerwehr mit ihren Fackeln. Feuerwehr und Polizei sorgten für Sicherheit. Es wurde eine Runde durch das Dorf gelaufen. Ziel war wieder das DGH, wo alle mit Getränken, Waffeln und Bratwurst empfangen wurden. Die Erwachsenen nutzten den Abend um mit Freunden und Bekannten zu plaudern.
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Impression aus dem Wald auf Krelau.
(Spielplatz unserer Vorgängergenerationen)
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STELLENAUSSCHREIBUNG
Der Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e.V. sucht zum 01. Januar 2019 zur Unterstützung des Teams der Tourist Information in Friedrichstadt eine touristische Fachkraft (m/w/x) in Teilzeit (20 Std./Woche)
Das Aufgabengebiet umfasst:
▪ Telefonische, schriftliche und persönliche Beratung und Information von Kunden über touristische Angebote, Sehenswürdigkeiten, Unterkünfte, Veranstaltungen etc. ▪ Vermittlung von Zimmern und Ferienwohnungen ▪ Beratung, Verkauf und Abrechnung von Kommissionswaren, Merchandising-Artikeln und tourismusspezifischen Dienstleistungen ▪ Datenpflege ▪ Mitwirkung bei Veranstaltungen und bei touristischen Messen
Wir erwarten:
▪ eine kaufmännische Ausbildung z.B. im Bereich Reiseverkehr, Tourismus, Veranstaltungen, Hotellerie, Büro oder einschlägige Berufserfahrung in diesen Bereichen ▪ gute Fremdsprachenkenntnisse (Dänisch sehr von Vorteil, Englisch) ▪ einen sicheren Umgang mit den gängigen Office-Programmen Word und Excel; Erfahrungen mit Feratel Deskline von Vorteil ▪ eine kunden- bzw. serviceorientierte Arbeitsweise ▪ eine intensive Auseinandersetzung mit den Friedrichstädter Angeboten und der Umlandgemeinden Bergenhusen, Drage, Koldenbüttel, Schwabstedt, Seeth und Stapel ▪ die Bereitschaft zur regelmäßigen Arbeit auch an Wochenenden
Wir bieten:
▪ Einen fair bezahlten Job in einem gut gelaunten Team, einen abwechslungsreichen Arbeitsalltag, die Möglichkeit eigene Ideen einzubringen, Spaß und guten Kaffee. ▪ die Gelegenheit touristische Akzente für Friedrichstadt und die dazugehörigen Umlandgemeinden zu setzen ▪ eine Zusammenarbeit mit starken Partnern und Dienstleistern ▪ attraktive Fortbildungsmöglichkeiten ▪ eine Vergütung angelehnt an Entgeltgruppe 5 TVöD.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Fachliche Fragen beantwortet gerne Frau Kühn, Tel.: 04881/9393-16. Personalrechtliche Fragen beantwortet gerne Frau Andersen, Tel.: 04881/9393-15.
Wenn Sie Interesse an einer interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeit haben, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, gerne auch per Email. Bitte übersenden Sie Ihre aussagekräftigen und vollständigen Unterlagen bis zum 09. November 2018 an:
Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e. V. Carolin Kühn Am Markt 9 25840 Friedrichstadt Email:
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Der SoVD Drage/Seeth lud die Mitglieder zu einem Kohlbüfett ein. Ziel war Sievers Gasthof in Stapel. Es wurden Fahrgemeinschaften gebildet und 36 Personen fanden sich zum Essen ein. Die 1. Vorsitzende Bärbel Pipke begrüßte alle Gäste und wünschte allen einen guten Appetit. Es wurden viele Kohlgerichte angeboten, sodass für jeden Geschmack etwas dabei war. Es gab Kohlrouladen, Kohllasagne, gestovter Weißkohl, Kohlpudding und sogar einen Kohlkuchen. Es ist erstaunlich was man alles aus Kohl machen kann. Zum Abschluss gab es einen Verteiler und alle fuhren gesättigt und zufrieden nach Hause.
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Liebe Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen in der Gemeinde Seeth,
ab dem 01. Oktober eines jeden Jahres dürfen Bäume und Buschwerk wieder in Form geschnitten werden, ohne dass die Tierwelt zu sehr beeinträchtigt wird.
Aus diesem Grund möchte ich Sie hiermit darum bitten, auch einen prüfenden Blick auf Ihren grundstückseigenen Bewuchs zu werfen:
- Finden sich auf Ihrem Grundstück vllt. Bäume, die einst stark eingekürzt worden sind und nunmehr an diesen Kappungsstellen wieder meterhohe Stämmlinge ausgebildet haben, welche bei entsprechender Windlast auseinanderzubrechen und auf die Straße zu stürzen drohen (z.B. bei Weiden)? (ACHTUNG: Nicht alle hochgewachsenen Bäume dürfen einfach gekappt werden. Erkundigen Sie sich bitte vor einer solchen Maßnahme unbedingt bei Ihrer zuständigen Naturschutzbehörde!)
- Finden sich in Ihren Bäumen abgestorbene Äste (sog. Totholz) in den Kronen, die auf Passanten herabfallen könnten?
- Befindet sich auf Ihrem Grundstück eine Hecke, die an einen Kreuzungsbereich bzw. eine Straßeneinmündung heranreicht und hier vllt. aufgrund von einer Höhe von über 80 cm die Sicht auf den angrenzenden Straßenverkehr nimmt?
All diese Szenarien können Leib und Leben gefährden, auch wenn uns dies nicht immer bewusst ist. Bäume und Buschwerk sind ein wichtiger Teil unserer direkten Umgebung. Aber von diesen können auch Gefahren ausgehen. Dafür ist nicht immer ein starker Sturm erforderlich.
Aus diesem Grunde möchte ich Sie hiermit im Namen der Gemeinde Seeth höflichst darum bitten, für die notwendige Pflege Ihrer Bäume und des sonstigen Grünbewuchses auf Ihrem Grundstück Sorge zu tragen. Dies dient der Wahrung Ihrer Verkehrssicherungspflicht und verhindert, dass Verkehrsteilnehmer durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume geschädigt werden.
Aber auch zu hohe Hecken im Bereich von Kreuzungen sind mitunter gefährlich. Sie verhindern, dass die Kreuzungen von den Verkehrsteilnehmern ausreichend eingesehen werden können. Gerade Kinder sind in der dunklen Jahreszeit immer wieder Opfer solcher wenig einsehbaren Straßenbereiche. Diese und andere mögliche Unfälle gilt es als pflichtgemäßer Grundstückseigentümer von Anfang an durch Pflegeschnitte von Bäumen und Rückschnitte von Hecken zu verhindern. Die Verkehrssicherungspflicht ist seitens der Rechtsprechung aus der allg. Haftungsregelung abgeleitet (§ 823 Abs. 1 BGB) und gilt für alle Grundstückseigentümer und deren Eigentum. Neben der Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz kann im Schadenfall auch eine strafrechtliche Haftung in Betracht kommen. Die strafrechtliche Verantwortung ist immer höchstpersönlich.
Bitte beachten Sie daher diese umfangreiche Verantwortung, die Sie als Eigentümer für jeglichen Bewuchs auf Ihrem Grundstück tragen. Bei einem sehr alten, einem in seiner Vitalität sichtbar eingeschränkten oder auch einem mit Pilzbefall versehenen Baum kann es sogar notwendig werden, einen Gutachter zu beauftragen, der mittels eingehender Untersuchung Auskunft über die Vitalität und damit die Verkehrssicherheit des Baumes (z.B. Standfestigkeit) gibt. Dies ist zwar mit Kosten verbunden, gibt Ihnen als Eigentümer des Baumes aber Sicherheit über dessen Zustand und die notwendigen Maßnahmen. Ferner sollten Sie die Größe der Wunden, die Sie dem Baum durch die erforderliche Maßnahme zufügen, so gering wie möglich halten, um keine zu großen Angriffsflächen für holzzersetzende Pilze oder Bakterien zu bieten. Achten Sie zudem nach Möglichkeit bei der Vergabe der Arbeiten an Dritte darauf, dass es sich um sachkundige Firmen handelt, die die anerkannten Regeln der Baumpflege anwenden. Dies garantiert, dass Sie trotz notwendiger Maßnahme noch lange Freude an Ihrem Baum haben.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema und insbesondere zur zulässigen Höhe von Hecken im Einmündungsbereich von Straßen haben, so wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterin des zuständigen Ordnungsamtes des Amtes Nordsee-Treene, Frau Postel, E-Mail:
Ich danke Ihnen im Voraus!
Ihr Bürgermeister
Ernst-Wilhelm Schulz