Auszug aus "ENTWURF" Protokoll der 8. Gemeinderatssitzung vom 12.12.2024

Protokoll ist erst nach Zustimmung in der 9. Sitzung im Februar gültig.

Februar Termin steht noch nicht fest.

Auszug:

TOP 20.

Beratung und Beschlussfassung über die Satzung über die Hebesätze der Realsteuern in der Gemeinde Seeth (Hebesatzsatzung)

Der Bürgermeister erläutert die bereits vorliegende Sitzungsvorlage zur Hebesatzsatzung, die auf Empfehlung des Landes, wie auch des Amtes erstellt wurde.

Die Gemeinde wird durch die gesetzliche Änderung der Hebesätze keinen geldlichen Vorteil haben. Eine mögliche, geldliche Änderung ist jedoch bei einigen wenigen landwirtschaftlichen Betrieben möglich (Trennung Betriebsgebäude/Wohngebäude). Demnach werden die Hebesätze wie nachfolgend festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)       255 %

b) Für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                 366 %

2. Gewerbesteuer                                                                                    340 %

Die Gemeindevertretung beschließt die Hebesatzsatzung einstimmig, diese tritt somit ab 01.01.2025 in Kraft.

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